Familienunterstützender Dienst (SGB § XI)
Die Lebenshilfe Flensburg bietet im Rahmen der Pflegeversicherung Unterstützung für Familien mit behinderten Angehörigen an.
Das bieten wir:
- Beratung über das Pflegestärkungsgesetz
- Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung auf Pflegebedürftigkeit
- Stundenweise Entlastung im Bereich der Verhinderungspflege
- Unterstützung im Alltag gem. § 45a.
Das wollen wir erreichen:
Ziel der Betreuungsangebote ist es, durch ein verlässliches und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtetes Hilfsangebot, Belastungen zu mildern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Familie zu ermöglichen.
Die pflegenden Angehörigen sollen die Chance haben, sich eine Auszeit nehmen zu können, Zeit für sich, den Partner und die Geschwisterkinder zu haben oder aber auch in Ruhe eigene Termine wahrnehmen zu können.
Das Betreuungsangebot ist familiennah und bedarfsorientiert, d.h. es können regelmäßige Termine stattfinden. Termine können aber auch flexibel und kurzfristig abgerufen werden.
Die Familien bestimmen den Umfang der Betreuung (Uhrzeit, Anzahl der Betreuungsstunden, Häufigkeit der Termine).
Die Betreuungen können zu Hause in der Familie stattfinden oder aber auch außerhalb, z.B. auf dem Spielplatz, im Schwimmbad, oder bei anderen Freizeitangeboten.